| 01. November 2011 |
Kein Schlachten ohne Betäubung zum Opferfest |
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Anlässlich des am 6. November beginnenden dreitägigen islamischen Opferfestes (Kurban Bayrami) appelliert der Tierschutzverein an die muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, Tiere nur nach vorheriger Betäubung zu schlachten. Schlachten ohne Betäubung (Schächten) ist mit erheblichen und vermeidbaren Qualen für die Tiere verbunden. Schächten ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Leider gibt es nach einer Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Ausnahmen von diesem Verbot, die jedoch an strenge Genehmigungsverfahren und strikte Auflagen geknüpft sind. |
Bei allem Respekt vor Religion und Bräuchen anderer Kulturen, das betäubungslose Schlachten ist aus der Sicht des Tierschutzes Tierquälerei! Wir fordern die Muslime auf, Tiere den deutschen Vorschriften entsprechend nur nach vorheriger Betäubung zu täten. Viele muslimische Bürger setzen seit Jahren die elektrische Kurzzeitbetäubung ein, die keinerlei Verstöße gegen ihren Glauben darstellt. Der Tierschutzverein weist auch darauf hin, dass Haus- und Hinterhofschächtungen streng verboten sind. Wer ohne eine Genehmigung schächtet, kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro belegt werden. Schon der Transport von Schafen in einem Kofferraum des PKW verstößt gegen das Tierschutzgesetz und ist strafbewehrt. 2010 wurden in Bayern 9 Anträge zum betäubungslosen Schächten von Schafen gestellt. Alle wurden von den Behörden abgelehnt. Es gibt aber immer wieder Vermutungen auf illegale Schächtungen. Hinweise hierzu nimmt der Tierschutzverein – gerne auch vertraulich – entgegen. |





