30. Juli 2010

Hunde dürfen nicht baden gehen

Murnau - Die Regelung gilt seit 1978, Kontrollen gibt es jedoch keine. Tessy Lödermann vom Tierschutzverein Garmisch-Partenkirchen kritisiert das Badeverbot für Hunde als „völlig unsinnig“

Das Verbot gilt „zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit“. Die Formulierung lässt Bedrohliches vermuten. Für Tessy Lödermann vom Tierschutzverein Garmisch-Partenkirchen steckt dahinter eine „völlig unsinnige“ Verordnung des Landratsamtes: Demnach ist es von 1. Mai bis 30. September untersagt, „Haustiere aller Art in den durch Verbotsschilder gekennzeichneten Bereichen schwimmen zu lassen und zu reinigen“. Das heißt: Hunde dürfen nicht schwimmen. Kontrollieren tut das aber niemand.

Das Blaue Land ist von der Regelung besonders betroffen: Dort liegen mit Staffel-, Rieg- und Froschhauser See drei der Gewässer, an denen das Verbot gilt. Es stammt aus dem Jahr 1978. Fast jede Gemeinde im Landkreis hat es nach Angaben des Landratsamtes damals befürwortet. Die Verordnung wurde aufgrund einer Einschätzung von Gesundheitsamt und Veterinärrat erlassen. Diese hätten hygienische Gründe angeführt wie die Möglichkeit, die Tiere könnten den Hundebandwurm übertragen. Auch nannten sie die Gefahr, Krankheitserreger und Parasiten des Tieres könnten den Menschen befallen. Für Lödermann ist diese Ansicht überholt: Die Hunde seien in aller Regel geimpft, entwurmt und gepflegt. Sie sieht „keinen vernünftigen Grund, weshalb ein Hund nicht ins Wasser gehen sollte“. Zumal dadurch deren Lebensqualität enorm eingeschränkt werde: Die meisten Hunde seien sehr schwimmfreudig. „Es ist für sie eine Qual, wenn sie vor dem Wasser stehen und nicht reindürfen.“ Zum anderen sei das Baden eine wichtige Abkühlung, nachdem die Tiere nicht schwitzen können.

Gerade den hygienischen Aspekt stellt Lödermann in Frage: „Der Hund hebt im Wasser nicht das Haxerl.“ Soll heißen: Er pinkelt nicht in den See - „anders als der Mensch“. Auch sei er nicht mit schmieriger Sonnencreme eingeölt. Er hinterlasse also „viel weniger Spuren im Wasser als unsereins“.

Ein weiterer Grund für die Einführung der Verordnung, die sich auf das Bayerische Wassergesetz stützt, war laut Landratsamt ein Wunsch der Polizei: Es habe Auseinandersetzungen zwischen Badenden und Hundebesitzern gegeben. Joachim Loy, Leiter der Polizeiinspektion Murnau, ist kein Fall bekannt, in dem seine Beamten einmal wegen eines badenden Hundes ausrücken mussten. „Sagen wir es mal so: Das ist nicht unser Schwerpunktgebiet.“ Bei einem Verstoß gegen die Verordnung droht den Hundehaltern ein Bußgeld zwischen 35 und 1000 Euro. In den Jahren 2008, 2009 und 2010 gingen beim Landratsamt keine Meldungen über Verstöße ein.

Kontrollen führt die Behörde „nur bei Bedarf“ durch. Auch die Polizei wird nicht auf Eigeninitiative tätig. Nur, wenn sich Bürger beschweren. Auseinandersetzungen gebe es in diesem Bereich häufig, vermutet Loy. Meist aber regelten die Beteiligten das, ohne die Polizei einzuschalten. Auch das Landratsamt setzt auf die „Vernunft der Bürger“.

Diese ist für Lödermann entscheidend. Es bräuchte kein Verbot, „wenn alle Besitzer Rücksicht nehmen würden“. So sollte sich ein Hund nicht direkt neben jemandem ausschütteln, der sich sonnt und beim Schwimmen beim Herrchen bleiben. Dann stehe dem allgemeinen Badevergnügen nichts im Weg.

 

Foto: Kolb

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